Schneefrau in Dresden


Symbol der Liebe und der Freiheit





Petition für eine Generalamnestie auf deutschem Gebiet, zur Freilassung aller widerrechtlich inhaftierten Strafgefangenen!


Deutscher Bundestag

Petitionsausschuss

Platz der Republik 1

11011 Berlin

 

(... sich widerrechtlich anmaßende Vertretung... )

 

der

Bevölkerung,

welche das Territorium des geographischen

DEUTSCHLAND (verwaltet von Scheinbehörden alliierter Besatzungsmächte)

besiedelt

                                                                                                         


                       Dresden, 01.11.2013

 

 

PETITION

 

Der Petent bittet, nein fordert, eingedenk seiner eigenen territorialen und sozialen Betroffenheit, oben bezeichnete Bevölkerung zur Schaffung eines einheitlichen, menschenwürdigen Recht- und Gesellschaftsystems auf.

 

Der derzeit rechtleere Raum, des durch und durch dekadenten (verfallenden) autokratischen Scheinsystems (parlamentarische „Demokratie“), muss, bei Strafe des Untergangs der Menschheit, in eine Demokratie, eine wirkliche Volksherrschaft, in welcher das gesamte Volk alle Gesetze erarbeitet und legitimiert, umgewandelt werden.

 

Diese „Umwandlung“ beginnt mit einer allumfassenden

 

GENERALAMNESTIE !

 

Ausnahmslos allen Straftätern (auch Politikern, Behördenbediensteten und Finanzmanipulatoren) muss eine Aussetzung jeglicher Bestrafung zugesichert werden! Die wahrhaftigen Propheten aller bedeutenden Religionen forderten selbiges seit tausenden von Jahren, ohne dass diese Worte je Herz und Verstand der blind folgenden Massen von „Glauben“ zu „Wissen“ gelenkt hätten.

 

Wissen um die Wahrheit! …

Strafe potenziert (und produziert) Unrecht, gleich dem Bilde einer Exponentialfunktion, richten (Fehler und deren Konsequenzen wirklich darstellen) ohne zu bestrafen, öffnet dagegen den Weg der Erkenntnis, der Möglichkeit der Wiedergutmachung aus eigenem inneren Antrieb!

 

Wissen um Demokratie! …

Dymamisch wechselnde Mehrheiten entscheiden ausschließlich zu öffentlichen Sachen. Jegliche Eingriffe in Persönlichkeitrechte sind tabu!

Basierend auf dem einfachsten, unverrückbar tragbaren Fundament, versteh- und anwendbar von uneingeschränkt jedem menschlichen Wesen, …

 

   alles, was keinem schadet, ist uneingeschränkt legitim.

…jeder trägt für sich und sein Handeln die völlige, uneingeschränkte Verantwortung, immer und ohne Ausnahme (keine Anweisungen, keine Befehle, keine verbrieften Ver- und Absicherungen)

… Rechtüberschneidungen sind immer von der eingreifenden, der handelnden „Partei“ vollumfänglich, nach Dialog mit der beeinträchtigten „Partei“ im Einvernehmen zu entschädigen!

 

 

 

 

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

 

 

 

 

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgericht(s)hof

(vorgeblich staatlich legitimiert, verweigert diesbezüglich  jeglichen Nachweis)

Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe

                                                                                                                                                                                                          Dresden, 01.11.2013

 

 

 

Strafanzeige

wegen

 

widerrechtlicher Freiheitberaubung

durch  grundgesetzwidrige Privatgerichte, und s.g.

 JVA`s ohne nachweisbare staatliche Legitimierung

 

mit der Forderung nach einer GENERALAMNESTIE

 

 

Täterkonvolut (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

 

1/    Alle Bediensteten sämtlicher s.g. Amt(s)gerichte (einschließlich aller Scheinbeamten   mit Dienstausweisen, ohne staatlich legitimierten Amtausweis)

2/           Alle Bediensteten sämtlicher s.g. Verwaltung(s)gerichte (einschließlich aller Scheinbeamten   mit Dienstausweisen, ohne staatlich legitimierten Amtausweis)

3/           Alle Bediensteten sämtlicher s.g. Oberverwaltung(s)gerichte (einschließlich aller Scheinbeamten   mit Dienstausweisen, ohne staatlich legitimierten Amtausweis)

4/       Alle Bediensteten sämtlicher s.g. Landgerichte (einschließlich aller Scheinbeamten   mit Dienstausweisen, ohne staatlich legitimierten Amtausweis)

5/     Alle Bediensteten sämtlicher s.g. Oberlandgerichte (einschließlich aller Scheinbeamten   mit Dienstausweisen, ohne staatlich legitimierten Amtausweis)

6/           Alle Bediensteten sämtlicher s.g. Staat(s)anwaltschaften (einschließlich aller Scheinbeamten   mit Dienstausweisen, ohne staatlich legitimierten Amtausweis)

7/           Alle Bediensteten sämtlicher s.g. Oberstaat(s)anwaltschaften (einschließlich aller Scheinbeamten   mit Dienstausweisen, ohne staatlich legitimierten Amtausweis)

8/     Alle Bediensteten des s.g. Bundesgericht(s)hofs (einschließlich aller Scheinbeamten   mit Dienstausweisen, ohne staatlich legitimierten Amtausweis)

9/      Alle Bediensteten der s.g. Generalbundesanwaltschaft (einschließlich aller Scheinbeamten   mit Dienstausweisen, ohne staatlich legitimierten Amtausweis)

10/      Alle Bediensteten des s.g. Bundesverfassung(s)gerichts, ohne Verfassung (einschließlich aller Scheinbeamten   mit Dienstausweisen, ohne staatlich legitimierten Amtausweis)

11/        Alle Bediensteten sämtlicher s.g. Justizvollzugsanstalten/ JVA`s (einschließlich aller Scheinbeamten   mit Dienstausweisen, ohne staatlich legitimierten Amtausweis)

12/         Alle Bediensteten des s.g. polizeilichen Vollzug(s)dienstes (einschließlich aller Scheinbeamten   mit Dienstausweisen, ohne staatlich legitimierten Amtausweis)

13/      Alle Bediensteten sämtlicher s.g. psychiatrischer Anstalten und Kliniken, welche Menschen gegen deren Willen des persönlichen Grundrechts auf Freiheit berauben

 

 

 

Tatvorwürfe:

 

widerrechtliche Inhaftierungen in grundgesetzwidrigen Privathaftanstalten, u.a. in s.g. JVA`s ohne nachweisbare staatliche Legitimierung

 

widerrechtlicher Freiheitberaubung

Bildung und Betreibung  grundgesetzwidriger, scheinstaatterroristisch krimineller Vereinigungen

 

Offensichtlichster und flächendeckender Gesetzbruch von (scheinbar) höchstem geltendem Recht, dem Grundgesetz der Alliierten, Art 1(1), (3); 2(1), (2); 3(1); 6(1); 97(1) unter vordringlichem Verweis auf Art 20(4)

 

Offensichtlichster und flächendeckender Gesetzbruch von (scheingültigem) BGB, StGB, ZPO, StPO, und zahllosen anderen Gesetzen und Verordnungen

 

 

 

Sachlage:

 

Alle seit 1990 auf deutschem Boden inhaftierten Personen werden entgegen (allgemein anerkanntem) Recht und Gesetz ihrer Freiheit beraubt!

Keiner dieser Personen wurde, so wie es nachfolgend aufgelistete Gesetze unmissverständlich und zwingend vorschreiben, ein Urteil, welches erst durch die eigenhändige Unterschrift eines staatlich legitimierten Richters Rechtkraft erhält, zugestellt.

 

Anstelle dieses, für eine Inhaftierung zwingend vorgeschriebenen Urteils, wurde den Personen eine s.g. Ausfertigung eines Urteils ohne richterliche Unterschrift zugestellt. Auf einer „Ausfertigung“, einer Kopie, muss mindestens die Kopie dieser Unterschrift zweifelsfrei zuzuordnen sein. Ausfertigungen ohne erkennbare richterliche Unterschrift sind widerrechtliche Falschbeurkundungen, ein Straftatbestand des StGB! Selbige erlangten, als Urkundenfälschung, niemals Rechtkraft!

 

Wer derartige widerrechtliche Entwürfe vollstreckt macht sich nach (scheinbar) geltendem Recht strafbar. Selbiges sind zudem gröbste Verstöße gegen das Grundgesetz der Alliierten, sowie die Europäische Menschenrechtkonvention! 

 

Alle Gerichte auf deutschem Boden verweigern zudem den Nachweis der staatlichen Legitimierung. Sie, und die sie vertretenden „Richter“, agieren somit eindeutig als Privatinstitutionen und –personen. Selbiges verbietet das GG der Alliierten eindeutig.

 

Ausschließlich s.g. Beamte (Staatdiener) sind berechtigt, in Privatbereiche von Personen einzudringen, sie legitimieren sich mit einem Amtausweis, welcher zweifelsfrei den Staat, als obersten Amtwalter erkennen lässt!

 

Bedienstete (Privatpersonen), welche man an s.g. Dienstausweisen erkennt, haben keinerlei Zugriffrechte in Privatbereiche von Personen!

Alle Angestellten und „Beamten“ aller Behörden, der Gerichte, der Polizei, der JVA`s und ähnlicher Einrichtungen verfügen lediglich über einen „Dienstausweis“! Sie sind somit keine Staatdiener, keine Beamten und dürfen somit niemals in Privatbereiche von anderen Personen eingreifen! Niemand darf somit gegen seinen Willen festgehalten oder zu irgendwelchen Handlungen gezwungen werden!

 

 

 

Rechtlage:

 

§ 126 BGB

Schriftform

 

(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.

 

§ 315 ZPO

Unterschrift der Richter

(1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies unter Angabe des Verhinderungsgrundes von dem Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von dem ältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt.

(2) Ein Urteil, das in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, verkündet wird, ist vor Ablauf von drei Wochen, vom Tage der Verkündung an gerechnet, vollständig abgefasst der Geschäftsstelle zu übermitteln. Kann dies ausnahmsweise nicht geschehen, so ist innerhalb dieser Frist das von den Richtern unterschriebene Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe der Geschäftsstelle zu übermitteln. In diesem Fall sind Tatbestand und Entscheidungsgründe alsbald nachträglich anzufertigen, von den Richtern besonders zu unterschreiben und der Geschäftsstelle zu übermitteln.

 

§ 271 StPO

 

(1) Über die Hauptverhandlung ist ein Protokoll aufzunehmen und von dem Vorsitzenden und dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, soweit dieser in der Hauptverhandlung anwesend war, zu unterschreiben. Der Tag der Fertigstellung ist darin anzugeben.

 

§ 275 StPO

 

(2) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies unter der Angabe des Verhinderungsgrundes von dem Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von dem ältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt. Der Unterschrift der Schöffen bedarf es nicht.

 

§ 317 ZPO

Urteilszustellung und -ausfertigung

 

(1) Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei zugestellt. Eine Zustellung nach § 310 Abs. 3 genügt. Auf übereinstimmenden Antrag der Parteien kann der Vorsitzende die Zustellung verkündeter Urteile bis zum Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung hinausschieben.

(2) Solange das Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, dürfen von ihm Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden.

Die von einer Partei beantragte Ausfertigung eines Urteils erfolgt ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe; dies gilt nicht, wenn die Partei eine vollständige Ausfertigung beantragt.

 

§ 37 StPO

 

(1)    Für das Verfahren bei Zustellungen gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend.

 

 

 

 

Zusammenfassung:

 

1/        Wie heißt der Staat?

DEUTSCH (siehe Personalausweis) ist eine Sprache, kein Staat und keine Staat- angehörigkeit!

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, ist laut Handelsregister eine Finanzagentur GmbH, ein Staat mit diesem Namen, findet sich auf keiner modernen Landkarte!

DEUTSCHLAND ist als Staat zwar auf Landkarten verzeichnet, allerdings völkerrechtlich nicht anerkannt, seit 1945 durch alliierte Streitkräfte besetzt, ohne eigene Verfassung, mit diktiertem Grundgesetz und Scheinbehörden, welche sogar dieses offensichtlich missachten!

 

2/        Kein Staat … keine Staatdiener (keine Beamten), keine Ämter, keine Amtausweise!

 

3/        Kein Staat … keine staatlich legitimierten Richter, Gerichte, Behörden!

 

4/        Kein Staat … keine staatlich legitimierten Vollzugbeamten, keine staatlichen Gefängnisse, JVA`s!

 

5/        Keine staatlichen Richter, … keine vorgeschriebenen richterlichen Unterschriften!

 

6/        Keine gesetzlich vorgeschriebene richterliche Unterschrift, … kein rechtkräftiges Urteil!

 

7/        Kein rechtkräftiges Urteil, … keine rechtlich legitimierten Zwangmaßnahmen!

 

Strafvollzug ohne rechtkräftige, von einem staatlich legitimierten Richter unterschriebene Urteile, in Privatgefängnissen, welche den Nachweis ihrer staatlichen Legitimierung verweigern, durch Privatpersonen, welche den Nachweis ihres „Beamtenstatus“ durch Vorlage eines gültigen Amtausweises verweigern, ist und bleibt umfassende widerrechtliche Freiheitberaubung, Folter nach Art. 3 der EMRK.

 

Dieser untragbare Zustand der umfassenden Widerrechtlichkeit, kann einzig und allein durch eine, von der gesamten Gesellschaft getragenen, …

 

GENERALAMNESTIE

und der Schaffung eines …

 

souveränen deutschen Staates

 

… mit, vom gesamten Volk erarbeiteter und beschlossener Verfassung, beendet werden!